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Das Handelsregister wird modernisiert

04 Mai 2015 | von Schweizerische Bundesbehörden

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


Pressetitel

Das Handelsregister wird modernisiert

Verfasser / Quelle

Handelsregisteramt

Publikation

04.05.2015 | 09:04 Uhr


04.05.2015, Der Bundesrat will das Handelsregister modernisieren, damit es weiterhin seine wichtige Funktion im Dienst der Sicherheit und der Effizienz des Rechtsverkehrs erfüllen kann. Er hat am Mittwoch eine Botschaft zur Anpassung der Vorschriften über das Handelsregister verabschiedet.


Seit 1937 sind die Vorschriften über das Handelsregister im Obligationenrecht nicht mehr umfassend revidiert worden. Die Eidgenössische Expertenkommission für das Handelsregister erarbeitete im Jahr 2010 eine Vision zum schweizerischen Handelsregisterwesen. Sie kam zum Schluss, dass eine Modernisierung notwendig ist, da das geltende Recht den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer des Handelsregisters nicht mehr gerecht wird.

AHV-Nummer als Identifikator und zentrale Datenbank
Neu soll auch im Handelsregister systematisch die AHV-Versichertennummer für die Identifizierung natürlicher Personen verwendet werden, so wie dies für andere Register des Privatrechts bereits vorgesehen ist. Dieser permanente Personenidentifikator verbessert die Registerführung insbesondere dank der Qualität und Aktualität der Personendaten.

Weil die Personendaten bisher dezentral in den jeweiligen kantonalen Handelsregisterdatenbanken erfasst werden, ist es heute nicht möglich, gesamtschweizerisch festzustellen, welche natürliche Person in welcher Funktion oder mit welcher Zeichnungsberechtigung bei verschiedenen Rechtseinheiten im Handelsregister eingetragen ist. Dem soll mit der Schaffung der zentralen Datenbank Personen für das Handelsregisterwesen Abhilfe geschaffen werden. Künftig können die eingetragenen Personen gesamtschweizerisch identifiziert werden.

Erleichterungen für Gesellschaften
Die Vorlage sieht auch Erleichterungen für Gesellschaften vor. Namentlich soll die "Stampa-Erklärung" als separater Beleg abgeschafft werden. Diese Erklärung dient insbesondere bei der Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister als Bestätigung, dass keine anderen als die in den Belegen genannten Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen. Auch die Abtretung von Stammanteilen einer GmbH zwischen Gesellschaftern wird teilweise von Formvorschriften befreit.

Die umfassende Revision des Handelsregisterrechts stärkt die Gesetzmässigkeit, die Rechtsgleichheit und die Übersichtlichkeit. Wichtige Inhalte der geltenden Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 werden im Obligationenrecht verankert.


Medienkontakt:
Rino Siffert Bundesamt für Justiz BJ Tel. 058 462 41 88



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Quelle: Handelsregisteramt | Publiziert am 04.05.15 | Aktualisiert um 09:04 Uhr


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