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KI-Regulierung in der Schweiz 2026: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

18 August 2026 | von swiss-press.com / HELP Media AG

Uhr Lesedauer: 6 Minuten


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KI-Regulierung in der Schweiz 2026: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

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swiss-press.com / HELP Media AG

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18.08.2026 | 09:36 Uhr


18.08.2026, Zürich – Künstliche Intelligenz gehört in vielen Schweizer Unternehmen bereits zum Arbeitsalltag. Eine übergreifende Schweizer Gesetzgebung speziell für KI gibt es bisher nicht. Trotzdem ist der Einsatz von KI keineswegs rechtsfrei: Bestehende Gesetze gelten bereits heute, während der Bund zusätzliche Regeln vorbereitet. Gleichzeitig sind seit Anfang August weitere Bestimmungen des europäischen AI Act anwendbar, die auch für einzelne Schweizer Unternehmen relevant sein können.


KI wird für Texte, Bilder, Übersetzungen, Kundenkommunikation, Analysen, Marketing und interne Prozesse eingesetzt. Mit der zunehmenden Nutzung stellt sich deshalb auch für Schweizer Unternehmen die Frage, welche Regeln bereits gelten und welche Entwicklungen sie im Auge behalten sollten.

Die Schweiz verfolgt einen eigenen Weg

Die Schweiz verfügt derzeit über keine übergreifende Gesetzgebung spezifisch für künstliche Intelligenz. Der Bundesrat setzt vielmehr auf eine Kombination aus bestehendem Recht, gezielten gesetzlichen Anpassungen und nicht verbindlichen Massnahmen wie Branchenlösungen oder Selbstverpflichtungen.

Das Bundesamt für Justiz erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Sie soll insbesondere notwendige gesetzliche Massnahmen in Bereichen wie Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht festlegen.

Ein wichtiger Hintergrund ist die Konvention des Europarats über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Schweiz hat diese im März 2025 unterzeichnet und bereitet deren Umsetzung in das Schweizer Recht vor.

Der Schweizer Ansatz soll dabei drei Ziele miteinander verbinden: den Innovationsstandort Schweiz stärken, die Grundrechte einschliesslich der Wirtschaftsfreiheit schützen und das Vertrauen der Bevölkerung in künstliche Intelligenz fördern.

Bestehendes Schweizer Recht gilt auch für KI

Dass ein umfassendes Schweizer KI-Gesetz noch fehlt, bedeutet nicht, dass Unternehmen beim Einsatz von KI auf neue Vorschriften warten können.

Besonders relevant ist bereits heute das Datenschutzgesetz. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB hält ausdrücklich fest, dass das seit September 2023 geltende Datenschutzgesetz auch auf KI-gestützte Bearbeitungen von Personendaten direkt anwendbar ist.

Das betrifft beispielsweise Anwendungen, bei denen Kunden-, Mitarbeiter-, Bewerber- oder andere Personendaten mit KI-Systemen verarbeitet werden.

Für Unternehmen ist deshalb weniger entscheidend, ob eine Anwendung als «KI» bezeichnet wird. Wichtiger ist, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck sie verwendet werden und welche Auswirkungen eine automatisierte Verarbeitung auf betroffene Personen haben kann.

Seit August gelten weitere EU-Regeln

Während die Schweiz ihren eigenen Regulierungsansatz weiterentwickelt, ist die Europäische Union mit dem AI Act bereits weiter.

Seit dem 2. August 2026 sind grundsätzlich die Transparenzbestimmungen von Artikel 50 des europäischen AI Act anwendbar. Sie betreffen bestimmte interaktive und generative KI-Systeme sowie beispielsweise Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte.

Dabei gilt allerdings nicht die einfache Regel, dass jeder Text, jedes Bild oder jede Information, bei deren Erstellung KI eingesetzt wurde, pauschal als «KI-generiert» gekennzeichnet werden muss.

Bei KI-generierten oder manipulierten Texten, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, bestehen besondere Transparenzvorgaben. Eine Kennzeichnung ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich, wenn eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Wann betrifft der EU AI Act Schweizer Unternehmen?

Der europäische AI Act gilt nicht automatisch für jedes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz.

Schweizer Unternehmen können jedoch in seinen Anwendungsbereich fallen, etwa wenn sie KI-Systeme auf dem EU-Markt anbieten oder in Betrieb nehmen. Auch Anbieter oder Betreiber ausserhalb der EU können unter bestimmten Voraussetzungen erfasst werden, wenn der von einem KI-System erzeugte Output in der Europäischen Union verwendet wird.

Ob ein konkretes Schweizer Unternehmen betroffen ist, hängt deshalb vom jeweiligen Geschäftsmodell, seiner Rolle beim Einsatz von KI und dem Bezug zum europäischen Markt ab. Die territoriale Reichweite ist in Artikel 2 des AI Act geregelt.

Für ein Schweizer KMU, das ein handelsübliches KI-Werkzeug intern in der Schweiz verwendet, stellt sich die Situation damit anders dar als für einen Schweizer Softwareanbieter, der ein eigenes KI-System auf dem europäischen Markt vertreibt.

Transparenz wird zum wichtigen Faktor

Unabhängig von einzelnen gesetzlichen Vorschriften zeichnet sich eine grundsätzliche Entwicklung ab: Unternehmen sollten nachvollziehen können, wo und wie sie künstliche Intelligenz einsetzen.

Dazu gehören einige einfache Fragen:

  • Welche KI-Systeme werden im Unternehmen verwendet?
  • Werden dabei Personendaten verarbeitet?
  • Kommuniziert eine KI direkt mit Kunden oder anderen Personen?
  • Werden öffentlich sichtbare Texte, Bilder oder Videos mit KI erstellt oder wesentlich verändert?
  • Werden automatisierte Entscheidungen getroffen?
  • Besteht ein geschäftlicher oder technischer Bezug zum EU-Markt?

Unternehmensinformationen werden auch für KI-Systeme wichtiger

Neben der rechtlichen Regulierung verändert künstliche Intelligenz auch die Art, wie Informationen über Unternehmen gesucht und verarbeitet werden.

Suchmaschinen, KI-Suchdienste und digitale Assistenten greifen auf öffentlich verfügbare Unternehmensinformationen zurück. Damit gewinnen aktuelle Firmendaten, eindeutige Unternehmensbezeichnungen, nachvollziehbare Quellen und strukturierte Informationen zusätzlich an Bedeutung.

Das Schweizer Firmenverzeichnis HELP.CH stellt Informationen zu über 850'000 Schweizer Unternehmen strukturiert zur Verfügung und verbindet Firmenprofile mit Handelsregister-, Branchen-, Standort- und weiteren Unternehmensinformationen.

HELP.CH entwickelt diese bestehende Daten- und Publikationsinfrastruktur zugleich für die Anforderungen moderner Such- und KI-Systeme weiter. Im Rahmen von KI-Booster.swiss werden technische, redaktionelle und datenbasierte Massnahmen gebündelt, damit Unternehmensinformationen von Suchmaschinen und KI-Systemen leichter gefunden, verstanden und eindeutig eingeordnet werden können.

Damit zeigt sich auch eine zweite Seite der aktuellen KI-Entwicklung: Für Unternehmen geht es künftig nicht nur darum, wie sie selbst künstliche Intelligenz einsetzen, sondern auch darum, welche Informationen KI-Systeme über sie finden und wie eindeutig diese Informationen zugeordnet werden können.

Was Schweizer Unternehmen jetzt beachten sollten

Für die meisten Schweizer Unternehmen besteht kein Anlass, wegen der aktuellen Entwicklung sämtliche Prozesse neu aufzubauen.

Sinnvoll ist jedoch, den eigenen KI-Einsatz zu kennen, bestehende Datenschutzanforderungen einzuhalten und bei Tätigkeiten im europäischen Markt zu prüfen, ob zusätzliche Anforderungen des EU AI Act relevant werden.

Gleichzeitig lohnt es sich, öffentlich verfügbare Unternehmensinformationen aktuell und eindeutig zu halten. Denn mit der zunehmenden Nutzung von KI-basierten Such- und Antwortsystemen verändert sich nicht nur die Regulierung künstlicher Intelligenz, sondern auch die Art, wie Unternehmen digital gefunden und wahrgenommen werden.

Die Schweizer KI-Regulierung bleibt in Bewegung

2026 ist für die Schweiz damit ein wichtiges Übergangsjahr.

Bestehende Gesetze gelten bereits heute für zahlreiche KI-Anwendungen. Gleichzeitig arbeitet der Bund an zusätzlichen rechtlichen Grundlagen und nicht verbindlichen Massnahmen, während sich in der Europäischen Union der AI Act schrittweise in der Praxis etabliert.

Für Schweizer Unternehmen geht es deshalb vor allem darum, die Entwicklung zu verfolgen und den eigenen Einsatz von KI zu kennen. Wer weiss, welche Systeme, Daten und öffentlichen Informationen im eigenen Unternehmen eine Rolle spielen, kann auf neue Anforderungen wesentlich gezielter reagieren.

Kontakt
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HELP.CH ® – Schweizer Firmenverzeichnis
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Quelle: swiss-press.com / HELP Media AG | Publiziert am 18.08.26 | Aktualisiert um 09:36 Uhr


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Quellen:
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