Radio Energy: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid des UVEK
18 September 2009
| von Schweizerische Bundesbehörden
Lesedauer: 2 Minuten
Pressetitel
Radio Energy: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid des UVEK
Verfasser / Quelle
Admin.ch
Publikation
18.09.2009 | 10:55 Uhr
18.09.2009, Bern - Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Radio Energy abgewiesen. Es
hat damit das Vorgehen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) bei der UKW-Konzessionierung für den Raum Zürich-Glarus bestätigt.
Radio Energy wird den UKW-Sendebetrieb spätestens in drei Monaten definitiv einstellen
müssen. Es kann aber sein Programm weiterhin digital über DAB und über Leitungen
(Kabelnetze, Internet) anbieten.
Am 31. Oktober 2008 hatte das UVEK die drei für die Region Zürich-Glarus ausgeschriebenen Konzessionen an die bisherigen Stationen Radio 24 und Radio Zürisee sowie an Radio 1 (ehemals Radio Tropic, seit Oktober 2007 im Besitz von Roger Schawinski) vergeben. Leer ausgegangen war dabei Radio Energy (zu 51 Prozent im Besitz der Ringier AG).
Gegen den Entscheid des UVEK hat Radio Energy Beschwerde eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Beurteilung der eingegangenen Konzessionsgesuche durch das UVEK bestätigt. Da der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht anfechtbar ist, stehen die künftigen UKW-Anbieter im Raum Zürich-Glarus definitiv fest.
Die Konzessionierung
Das UVEK hat im vergangenen Jahr insgesamt 41 UKW-Radio- und 13 regionale TV-Konzessionen erteilt. Die Entscheide erfolgten auf der Basis einer Ausschreibung mit klar definierten Kriterien. Die Beurteilung der Gesuche orientierte sich primär am lokalen/regionalen Leistungsauftrag, wie er im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) formuliert ist. Verlangt wird darin eine umfassende Berichterstattung über das politische, wirtschaftliche, sportliche, gesellschaftliche und kulturelle Geschehen im Versorgungsgebiet. Die Konzession wurde denjenigen Bewerbern erteilt, die einerseits die besten Voraussetzungen für qualitativen Journalismus boten (Input-Faktoren) und andererseits die umfassendsten journalistischen Leistungen im Sinne des Leistungsauftrages (Output-Faktoren) in Aussicht stellten.
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Quelle: Admin.ch | Publiziert am 18.09.09 | Aktualisiert um 10:55 Uhr
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