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Schnelleres Internet auf dem Land: Was das geplante Breitbandfördergesetz für Schweizer KMU bedeutet

11 September 2026 | von swiss-press.com / HELP Media AG

Uhr Lesedauer: 5 Minuten


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Schnelleres Internet auf dem Land: Was das geplante Breitbandfördergesetz für Schweizer KMU bedeutet

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swiss-press.com / HELP Media AG

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11.09.2026 | 12:32 Uhr


11.09.2026, Zürich – Mit bis zu 730 Millionen Franken sollen schnelle Internetanschlüsse in dünn besiedelten Gebieten gefördert werden. Für KMU ausserhalb der grossen Zentren geht es dabei vor allem um eine zentrale Standortfrage: den Zugang zu leistungsfähiger digitaler Infrastruktur.


Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. September 2026 die Botschaft zum Breitbandfördergesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das geplante Gesetz sieht ein befristetes Förderprogramm für den Ausbau von Breitbandnetzen über Glasfaser oder Funk vor. Unterstützt werden soll der Ausbau dort, wo er nicht durch den Markt erfolgt.

Das geplante Gesetz sieht ein befristetes Förderprogramm für den Ausbau von Breitbandnetzen über Glasfaser oder Funk vor. Unterstützt werden soll der Ausbau dort, wo er nicht durch den Markt erfolgt.

Ziel der Vorlage ist eine möglichst flächendeckende Versorgung der Schweiz mit festen Internetanschlüssen mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s).

Ohne Förderung wären rund zehn Prozent der Haushalte und Unternehmen betroffen

Der Ausbau moderner Breitbandnetze gewinnt zusätzlich an Bedeutung, weil die heute noch genutzten Kupferanschlussleitungen in den 2030er-Jahren schrittweise ausser Betrieb genommen werden.

Nach Angaben des Bundes wären ohne staatliche Unterstützung schätzungsweise rund 19 Prozent der Gebäude beziehungsweise 10 Prozent der Haushalte und Unternehmen betroffen. Sie müssten auf Funk- oder Satellitenverbindungen ausweichen, die laut Bundesamt für Kommunikation häufig weniger leistungsfähig und weniger zuverlässig sind.

Mit dem Förderprogramm will der Bundesrat verhindern, dass eine digitale Kluft zwischen Städten und ländlichen beziehungsweise abgelegenen Regionen entsteht. Gleichzeitig soll der Ausbau moderner Glasfasernetze beschleunigt werden.

Bis zu 730 Millionen Franken Fördermittel

Für das geplante Programm sind Fördermittel von insgesamt bis zu 730 Millionen Franken vorgesehen. Bund und Kantone sollen diese je zur Hälfte finanzieren.

Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung dafür einen Verpflichtungskredit des Bundes von 365 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2037. Der Bundesanteil soll aus Einnahmen von Gebühren künftiger Mobilfunkkonzessionen finanziert werden.

Das Förderprogramm soll auf acht Jahre befristet werden. Falls die Mittel noch nicht ausgeschöpft sind, kann der Bundesrat das Programm einmalig um höchstens drei Jahre verlängern.

Nach Schätzungen des Bundes könnten bis zu 600 Schweizer Gemeinden vom Förderprogramm profitieren.

Die Teilnahme ist für Kantone und Gemeinden freiwillig. Voraussetzung für eine Mitfinanzierung durch den Bund ist, dass sich der betroffene Kanton beteiligt und die Hälfte der Fördermittel übernimmt.

Die Netzbetreiberinnen sollen die Ausbaukosten grundsätzlich selbst tragen. Gefördert wird gemäss Vorlage lediglich der erwartete Verlust eines Projekts. Der Beitrag des Bundes darf dabei höchstens 25 Prozent der gesamten Projektkosten betragen.

Keine direkten Förderbeiträge für einzelne KMU

Einzelne Unternehmen erhalten aus dem Programm keine direkten Förderbeiträge. Gesuchsberechtigt sind Gemeinden oder Gemeindeverbünde.

Diese können entweder selbst Eigentümerinnen der Netzinfrastruktur werden und deren Betrieb vergeben oder die Fördermittel an eine in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählte Netzbetreiberin weiterleiten.

Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM soll Informationen über den Stand des Breitbandausbaus sammeln und veröffentlichen. Dabei soll unter anderem ausgewiesen werden, welche Gebäude noch keinen Internetanschluss mit mindestens 1 Gbit/s besitzen und bei welchen innerhalb der kommenden drei Jahre kein entsprechender Ausbau geplant ist.

Auf dieser Grundlage können Gemeinden prüfen, ob in ihrem Gebiet Handlungsbedarf besteht. Für ein Fördergesuch müssen sie unter anderem den Bedarf abklären, ein Ausbauprojekt vorbereiten und ein Ausschreibungsverfahren durchführen.

Glasfaser hat Vorrang

Die Fördergelder sollen in erster Linie in den Ausbau von Glasfasernetzen fliessen. Ist eine solche Erschliessung mit sehr hohen Kosten verbunden, kann stattdessen eine Erschliessung mit terrestrischen Funkinfrastrukturen unterstützt werden.

Für die Förderhöhe pro Anschluss soll der Bundesrat einen Höchstbetrag festlegen. Wird dieser bei einem Glasfaserprojekt überschritten, müssen alternative Technologien wie Funk eingesetzt oder die Mehrkosten von der Gemeinde übernommen werden.

Mit dem Förderprogramm könnten mehrere 100'000 Wohnungen und Geschäfte Zugang zu einem leistungsfähigen Internetanschluss mit mindestens 1 Gbit/s erhalten.

Was bedeutet das für Schweizer KMU?

Für KMU in heute schlecht erschlossenen Regionen kann die Vorlage trotz fehlender direkter Unternehmensförderung relevant werden.

Leistungsfähige Festnetzanschlüsse verbessern die technischen Voraussetzungen für Cloud-Dienste, Videokonferenzen, den Austausch grosser Datenmengen, digitale Dienstleistungen und standortunabhängiges Arbeiten.

Der Bundesrat nennt auch die Standortentwicklung als Argument für den Ausbau. Moderne Breitbandnetze sollen dazu beitragen, die Attraktivität des ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort zu stärken und eine digitale Kluft zwischen Städten und ländlichen beziehungsweise abgelegenen Regionen zu verhindern.

Wie stark einzelne Regionen tatsächlich profitieren, hängt unter anderem davon ab, ob die jeweiligen Kantone und Gemeinden am freiwilligen Förderprogramm teilnehmen.

Noch entscheidet das Parlament

Das Breitbandfördergesetz ist noch nicht beschlossen. Der Bundesrat hat die Botschaft und den Gesetzesentwurf am 9. September 2026 dem Parlament überwiesen. Auch beim Bundesbeitrag von 365 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2037 handelt es sich um einen beantragten Verpflichtungskredit.

Für KMU in ländlichen und peripheren Regionen ist die Vorlage dennoch relevant. Entscheidend ist weniger eine direkte Förderung einzelner Unternehmen als die Frage, ob ihre Standorte langfristig über eine leistungsfähige digitale Infrastruktur verfügen.

Quellen: Bundesamt für Kommunikation BAKOM: Breitbandfördergesetz – Schnelles Internet in der ganzen Schweiz | Bundesrat/BAKOM: Schnelles Internet in der ganzen Schweiz – Bundesrat verabschiedet Botschaft, 9. September 2026

Transparenzhinweis: Bei Recherche und Textentwurf kam künstliche Intelligenz unterstützend zum Einsatz.



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Quelle: swiss-press.com / HELP Media AG | Publiziert am 11.09.26 | Aktualisiert um 12:32 Uhr


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