11.08.2016, Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra)
hat die vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) geforderte
Zusatzdokumentation zur bautechnischen Machbarkeit eines Tiefenlagers
vorgelegt. Das ENSI kann nun die Detailprüfung der Berichte und Analysen der
Nagra voraussichtlich bis Frühling 2017 abschliessen. Auf Grundlage aller
Ergebnisse wird der Bundesrat voraussichtlich bis Ende 2018 entscheiden, ob
er den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten zustimmt.
Im Januar 2015 hatte die Nagra die umfangreiche technisch-wissenschaftliche Dokumentation eingereicht, mit der sie ihren Vorschlag begründet, die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost in der dritten Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle vertieft zu untersuchen. Mit der Zusatzdokumentation entspricht die Nagra der Forderung des ENSI vom September 2015, zusätzliche Analysen zum Indikator "Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit" (dieser definiert die maximale Tiefenlage) vorzulegen. Die Frage der maximalen Tiefenlage ist insbesondere relevant für die Beurteilung, ob das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden soll.
Das ENSI wird nun die seit Januar 2015 laufende Detailprüfung der Unterlagen bis im Frühling 2017 abschliessen und sein Gutachten vorlegen. Anschliessend werden die Kommission für nukleare Sicherheit KNS sowie der Ausschuss der Kantone AdK ihre Stellungnahmen abgeben. Die - zum Teil vorläufigen - Stellungnahmen der sechs Standortregionen liegen bereits vor.
Sollte sich bei der Detailprüfung durch das ENSI herausstellen, dass das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 2 nicht - wie von der Nagra vorgeschlagen - zurückgestellt werden kann, müssten auch für Nördlich Lägern weitere Voruntersuchungen durchgeführt werden. Um zeitliche Verzögerungen zu verhindern, hat die Nagra bereits mit den entsprechenden Planungsvorbereitungen für die 3D-Seismik und Sondierbohrungen begonnen.
Ende 2017 werden sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat wird unter Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich bis Ende 2018 über den Abschluss von Etappe 2 der Standortsuche entscheiden und damit festlegen, welche Standortgebiete in Etappe 3 tatsächlich vertieft untersucht werden sollen. Bis zu diesem Entscheid verbleiben grundsätzlich sämtliche sechs potentiellen Standortgebiete im Auswahlverfahren.
Medienkontakt:
Marianne Zünd
Leiterin Medien + Politik BFE
Tel: 058 462 56 75
Mobile: 079 763 86 11
Mail: marianne.zuend@bfe.admin.ch
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Schweizerische Bundesbehörden: Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager: Zus...' auf Swiss-Press.com |
Juice an der Fachmesse «Flotte! Der Branchentreff 2026»
Juice Technology AG, 13.03.2026Schutz vor Designerdrogen: Weitere psychoaktive Stoffe verboten
Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, 13.03.2026
21:02 Uhr
Waffe an verurteilten Amokläufer verkauft: Mann angeklagt »
21:01 Uhr
Hätte man den Postauto-Täter vorher stoppen können? Psychologe ... »
20:42 Uhr
Offene Drogenszene – Neuer Konsumraum für die Stadt Chur »
16:31 Uhr
Der Schweiz drohen neue Zölle. Die Pharma- und die ... »
10 Airlaid Tischsets 30x40 cm
CHF 2.95 statt 5.95
Coop
50 Servietten Glücksschwein 33x33 cm
CHF 2.45 statt 4.95
Coop
50 Servietten Sektgläser 33x33 cm
CHF 2.45 statt 4.95
Coop
A.Vogel Vitamin D3 mit Brennnessel 180 Tabletten
CHF 5.75 statt 11.50
Coop
Activia probiotischer Joghurt Cerealienmix 8x115g
CHF 5.20 statt 6.95
Coop
Activia probiotischer Joghurt Fruchtmix 8x115g
CHF 5.20 statt 6.95
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 1'389'201