17.02.2025, Lausanne (ots) - ZIP.ch hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Eidgenössische Wettbewerbskommission WEKO eingereicht. Dabei geht es um einen umstrittenen Entscheid der WEKO, der die Missbräuche
von Swisscom Directories (localsearch) auf dem Markt für Online-Firmenlistings verneint hat.
2019 führte Swisscom Directories das Produkt Swiss List im Rahmen von Partnerschaften mit Google und Bing ein, die es dem Unternehmen ermöglichten, mindestens 150'000 Einträge von Google Business Profile (ehemals Google My Business) und Bing Places for Business zu übernehmen und zu ergänzen bzw. neue Einträge zu erstellen, ohne die Zustimmung der betroffenen Unternehmen einzuholen.
Mit der automatischen Aktivierung des Swiss List Starter-Vertrags wird Swisscom Directories :
Dies unter der Drohung, bei einer Kündigung des Swiss List-Vertrags den Eintrag pro Rubrik im local.ch-Verzeichnis - zum Beispiel für Coiffeur, Restaurant, Garage - zu verlieren.
Dies, um die Unterzeichnung des Swiss List Standard-Vertrags zu erzwingen - 17x teurer als der ursprüngliche Eintrag für eine Rubrik im lokalen Verzeichnis local.ch - die einzige Möglichkeit für die geschädigten Unternehmen, den natürlichen Internetverkehr von ihrem Eintrag bei Google oder Bing auf ihre eigene Website zu lenken.
Problematische Praktiken für betroffene KMU
Im Zusammenhang mit diesen unerbetenen Swiss List-Verträgen wird Swisscom Directories nicht zögern, mehrere Zahlungserinnerungen zu verschicken, ein Inkassounternehmen zu beauftragen und die widerspenstigen Unternehmen im local.ch-Verzeichnis auszulisten, indem sie ihnen diese Rubrik entzieht.
Abgesehen von diesen inakzeptablen Praktiken gegenüber den betroffenen Unternehmen hatten die Produkte von SWISS LIST erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb:
Zum einen das Ende des Wettbewerbs zwischen den Verzeichnissen von Swisscom Directories und den mächtigen Plattformen von Google und Bing,
WEKO hätte Untersuchung nicht einstellen dürfen
Im krassen Widerspruch zur Aktenlage hält der WEKO-Entscheid jedoch fest, dass es keine Hinweise auf Absprachen zwischen Swisscom Directories, Google und Bing gibt. Daher wird eine kollektive marktbeherrschende Stellung, die Sanktionen gegen Missbräuche durch Swiss List-Produkte rechtfertigen würde, ausgeschlossen.
Dieser Entscheid ist besonders schockierend, da gemäss WEKO die Untersuchung insbesondere die Konzeption des Produkts Swiss List und die Bereitstellung der Verzeichnisdaten von Swisscom Directories für andere Unternehmen zum Gegenstand hatte. Das Produkt Swiss List Starter ist aber gerade das Ergebnis einer Kontrollübernahme der Einträge Google Business Profile und Bing Places for Business durch Swisscom Directories einerseits und der Übertragung der Verzeichnisdaten von Swisscom Directoires auf die Verzeichnisse von Google und Bing andererseits.
Aus diesen Gründen hat ZIP.ch beschlossen, beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid der WEKO vom 24. Juni 2024, die Untersuchung gegen Swisscom Directories einzustellen, Beschwerde einzulegen.
Alexandre de Senger, CEO von ZIP.ch, betont: "Die Einführung der Swiss List-Produkte im Jahr 2019 stellte einen beispiellosen Handelsbetrug sowohl gegen das Kartellgesetz als auch gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar, dem mindestens 150.000 Unternehmen zum Opfer fielen. In Bezug auf den Wettbewerb missbraucht Swisscom Directories seit ihrer Gründung ihre marktbeherrschende Stellung auf mehreren Märkten, um die Entwicklung konkurrierender Angebote zu verhindern."
Zusätzliche Missbräuche marktbeherrschender Stellungen
Im Rahmen ihrer Beschwerde macht ZIP.ch ausserdem geltend, dass Swisscom Directories ihre marktbeherrschende Stellung bei der Verwaltung regulierter Verzeichnisdaten - also des kostenlosen Eintrags, auf den jeder Telefonteilnehmer gesetzlich Anspruch hat - missbraucht, um ihre kommerziellen Produkte vor allen anderen Wettbewerbern zu verkaufen. Darüber hinaus habe Swisscom Directories Zip.ch seit dessen Markteintritt in den Online- Verzeichnismarkt behindert, indem sie absichtlich unvollständige regulierte Verzeichnisdaten geliefert haben.
Im Rahmen ihrer weiteren Untersuchungen hat ZIP.ch ausserdem festgestellt, dass die Rubrik - die dazu dient, ein Verzeichnis nach Tätigkeiten (Friseur, Restaurant, Autowerkstatt usw.) zu organisieren, und die seit mindestens 2001 Teil der regulierten kostenlosen Verzeichnisdaten war - mit Wirkung zum 1. Januar 2015 aus der Liste der regulierten Daten laut Art.11 der Verordnung über Fernmeldedienste entfernt wurde. Dies geschah unter Umständen, die eine ungetreue Amtsführung darstellen könnten und eine Untersuchung durch die zuständigen Behörden rechtfertigen könnten.
Im Rahmen ihrer Beschwerde beantragt ZIP.ch insbesondere die Nichtigerklärung der Swiss List-Verträge und der Swiss List-integrierenden Verträge, zu denen auch das Produkt DigitalOne gehört.
Über ZIP.ch SA: ZIP.ch wurde 2015 gegründet und ist eine Agentur für digitales Marketing, die sich auf die Online-Suchmaschinenoptimierung für kleine und mittlere Unternehmen spezialisiert hat.
Für weitere Informationen:
Alexandre de Senger
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| ZIP.ch SA (Firmenporträt) | |
| Artikel 'ZIP.ch zieht WEKO vor Bundesverwaltungsgericht...' auf Swiss-Press.com |
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